Annuitätenkredit

FINANZCHECK

Bei der Berechnung von einem Annuitätenkredit kann mit einem Rechner die Rate kalkuliert werden.

Wesen eines Annuitätenkredites ist, dass die monatliche, vierteljährliche oder bei Immobiliendarlehen auch mögliche jährliche Rate, die sich aus Zins- und Tilgungsanteilen zusammensetzt, sich während der gesamten Kreditlaufzeit beziehungsweise der Zinsfestschreibungsdauer nicht verändert; daraus folgt zwangsläufig, dass sich -sofortige Tilgungsverrechnung vorausgesetzt- der tatsächliche Tilgungsanteil mit jeder gezahlten Rate aufgrund der ersparten Zinsen erhöht. Somit lässt sich die Rate eines Annuitätenkredites leicht berechnen: Die Summe aus dem vereinbarten Zinssatz und der vereinbarten anfänglichen Tilgung multipliziert mit einem Hundertstel der Kreditsumme ergibt die jährliche, unverändert bleibende Jahresbelastung, die nur noch durch die vereinbarte jährliche Ratenzahl zu dividieren ist.

Wer nach verfolgen möchte, wie sich sein Darlehen während der Laufzeit verändert, kann mit Hilfe einer Excel-Tabelle leicht den Tilgungsverlauf darstellen. Dazu sind lediglich fünf Spalten notwendig, die in der ersten Zeile mit Kreditvaluta, Rate, Zinsanteil Rate, Tilgungsanteil Rate und mit Restkredit überschrieben werden. Unterhalb dieser Spalten A bis E werden folgende Eingaben notwendig: In Spalte A2 die Anfangskreditsumme, in Spalte B2 die Gesamthöhe der Rate in Zahlen, die nach folgender Formel ermittelt wird: Zins und Tilgung multipliziert mit der Darlehnssumme, dividiert durch 100 sowie die jährliche Ratenzahl. In Spalte C2 muss die Formel “ A2 mal Zinssatz durch 100 durch zwölf“ eingesetzt werden, in Spalte D2 die Formel „C2 minus D2″ und in Spalte E2 die Formel:“A2 minus E2“. Wenn alle Formeln heruntergezogen werden, ergibt sich der exakte Darlehensverlauf, und man kann erkennen, dass schon im zweiten Monat der Zinsanteil etwas sinkt, während sich der Tilgungsanteil sukzessive erhöht. Deshalb spricht man bei Annuitätenkrediten auch von einer anfänglichen Tilgung.

Die beschriebene Excel-Rechnung kann angewandt werden, wenn die übliche Zahlungsweise „monatlich im Nachhinein bei sofortiger Tilgungsverrechnung“ vereinbart werden soll oder worden ist. Sofern andere Regelungen getroffen worden sind, müssen die Formeln entsprechend abgeändert werden.