Beleihungswertermittlung

FINANZCHECK

Für die Beleihungswertermittlung bei Immobilien gibt es viele Beispiele.

Bei der Beleihungswertermittlung für eine Immobilie werden zwei grundsätzliche Vorgehensweisen unterschieden: Die Sachwertermittlung, die auf dem Wert des Grundstückes und der Bausubstanz basiert, und die Ertragswertermittlung auf Basis der jährlichen Nettomieten aus einem Objekt.

Für Grundstücke, Einfamilienhäuser und selbst genutzte Eigentumswohnungen stellen die finanzierenden Banken ihre Kreditentscheidung auf den Sachwert ab. Die Ermittlung ist relativ einfach: Über die Gemeinden lässt sich der realistische Preis für ein Grundstück feststellen, doch in der Regel müssen die Banken nicht einmal diesen Anruf tätigen, da sie über ausreichende Vergleichszahlen verfügen. Der Wert der Bausubstanz wird nach einem Index ermittelt, um den ein für das Jahr 1914 festgestellter Preis pro Kubikmeter umbauter Raum multipliziert wird und der sich jährlich entsprechend der Inflationsrate verändert. Bei sehr aufwendig erstellten Gebäuden wird ein zusätzlicher Wert für zum Beispiel das Schwimmbad im Keller, die eingebaute Sauna, den offenen Kamin und sonstige besondere Ausführungen hinzuaddiert, allerdings nur in so weit, als sie tatsächlich eine Werterhöhung darstellen, was bei den oft zitierten goldenen Türklinken definitiv nicht der Fall ist.

Die Grundlage des Ertragswertes bilden die durch die Immobilie dauerhaft erzielbaren Jahresnettomieten; bei einem über dem Marktwert vermieteten Gebäude wird deshalb nicht die tatsächlich vereinbarte Miete angesetzt, sondern der nach Meinung des Gutachters langfristig erzielbare Mietertrag. Parallel dazu werden auch für zum Zeitpunkt der Bewertung noch unvermietete Flächen die möglichen Marktmieten angesetzt. Für die Ertragswertermittlung werden die so ermittelten Nettomieten um pauschale Bewirtschaftungskosten reduziert, wobei in diesem Zusammenhang unter Bewirtschaftung nicht die Wasser- und Energiekosten, sondern Kosten laufender Instandsetzungsmaßnahmen, Rücklagen für Renovierungen und nicht auf die Mieter umlegbare Nebenkosten zu verstehen sind. Die so ermittelte Jahresnettomiete kapitalisiert mit dem Zinssatz, den Kapitalanleger für eine Investition fordern, ergibt den Ertragswert. Der Ertrag einer Immobilieninvestition wird damit Kapitalerträgen aus anderen Anlageformen vergleichbar gemacht, daraus folgt, dass der Kapitalisierungssatz sich ständig veränderten Kapitalmarktbedingungen anpasst.