Gründungsdarlehen vom Arbeitsamt und Gründungskredite der KfW

FINANZCHECK

Ein Gründungsdarlehen für Existenzgründer kann man sowohl vom Arbeitsamt als auch von der KfW-Bank bekommen.

Existenzgründer benötigen für den Aufbau ihres Betriebes in der Regel Kapital, das über ein Darlehen aufgenommen werden muss. Herkömmliche Kredite sind hierfür nicht geeignet, da sie zu teuer sind und meist nur in Zusammenhang mit Sicherheiten wie einem regelmäßigen Einkommen vergeben werden, das der Existenzgründer naturgemäß nicht garantieren kann. Daher gibt es verschiedene Formen der Förderung von Existenzgründern, die entweder von der Agentur für Arbeit oder von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben werden. Die verschiedenen Bundesländer haben teilweise eigene Programme zur Förderung von Existenzgründern, die günstiger sein können als das Bundesprogramm. Das Bundesprogramm besteht im Wesentlichen aus Existenzgründerzuschüssen sowie Darlehen der KfW.

Die populärste Maßnahme der Agentur für Arbeiit ist der Existenzgründerzuschuss. Dieser wird nach einer fachlichen Prüfung Personen gewährt, die aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Der Existenzgründerzuschuss ist auf neun Monate begrenzt und wird in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich € 300,- zur Kranken- und Altersvorsorge gewährt. Dieser Zuschuss wird nicht besteuert und muss auch nicht zurückerstattet werden. Die Voraussetzung zur Inanspruchnahme dieses Zuschusses ist indes die Arbeitslosigkeit, zudem darf das Gewerbe noch nicht existieren, wenn der Zuschuss beantragt wird.

Darüber hinaus vergibt die Bundesregierung Existenzgründerdarlehen für beinahe alle Formen der Existenzgründung. Diese Darlehen müssen ebenfalls vor der Existenzgründung bei der Hausbank beantragt werden. Die Laufzeit solcher Kredite beträgt 15 Jahre, wobei bis zu fünf Jahre ohne Tilgung bestritten werden können. Der Zins ist festgelegt und in jedem Fall niedriger als bei anderen Darlehen. Die KfW vergibt Investitionskredite an Unternehmen, die nicht länger als drei Jahre existieren. Hier werden vor allem Kleinunternehmer und Freiberufler in ihrem Vorhaben unterstützt. Der Maximalbetrag des Darlehens liegt bei € 50.000,-, während die Agentur für Arbeit zwischen € 500.000,- und € 1.000000,- gewähren kann. Ein Investitionskredit der KfW ist zwei Jahre tilgungsfrei; die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre.